Wohnflächenabweichung

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Ist Ihre Wohnung um 10 % kleiner als Sie im Mietvertrag stehen haben, darf der Mieter die Miete mindern und zwar exakt um den Prozentsatz, der der Wohnflächenabweichung entspricht.

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Schimmel in der Mietwohnung, Baulärm vom Nachbargrundstück oder eine kalte Wohnung - all diese Mängel erlauben dem Mieter, die Miete zu mindern. Informationen und Tipps rund um die Mietminderung.

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Wenn es um das Berechnen der Wohnfläche geht, sind die Gerichte knallhart: Weicht die Wohnfläche um 10 % von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche ab, darf der Mieter mindern. Ob das auch gilt, wenn Sie vorsichtshalber vor die Wohnfläche noch ein "ca." gesetzt haben, zeigt dieses neue BGH-Urteil.

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Wenn der Mieter sich durch Baustellenlärm auf dem Nachbargrundstück gestört fühlt oder die Heizung in der Wohnung nicht mehr funktioniert, kann er unter Umständen seinen Mietzins mindern. Abhängig ist das von den vertraglichen Vereinbarungen über das Mietverhältnis.

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Terrasse, Balkon, Loggia: Alles zählt neuerdings bei der Wohnflächenberechnung mit. Streitig ist nach wie vor nur, bis zu welcher Größe. Gesetz und Gerichte sprechen von einem Viertel bis zur Hälfte der Wohnfläche. Was der BGH in dieser "Gretchenfrage" entschieden hat, jetzt auf meineimmobilie.de

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Ein paar fehlender Zentimeter - das kann doch nicht so schlimm sein. Ist es aber, wie dieses neue BGH-Urteil zeigt, denn der Vermieter war ganz schnell seinen Mieter los und die überzahlte Miete musste er ihm obendrein noch zurückzahlen. Um wie viel sich der Vermieter verrechnet hatte, lesen Sie hier

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Sind Sie Hellseher? Das wäre toll, dann könnten Sie uns jetzt schon verraten, wie der Bundesgerichtshof demnächst z. B. zum Kündigungsrecht bei einer Wohnflächenabweichung oder dem Kostenersatz bei nicht geschuldeten, aber vom Mieter geleisteten Renovierungsarbeiten, entscheiden wird!

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Klingelt Ihr Mieter mit dem Zollstock in der Hand an Ihrer Wohnungstür, ist das meist kein gutes Zeichen! Schlimmstenfalls hat er nachgemessen und festgestellt, dass seine Wohnung angeblich viel kleiner ist, als sie laut Mietvertrag sein sollte. Jetzt will er nicht nur künftig weniger Miete zahlen, sondern auch noch für die letzten Jahre zu viel Bezahltes zurück. Moment mal: Die letzten Jahre? Ist der Anspruch nicht längst verjährt? Genau darüber hat gerade der Bundesgerichtshof entschieden. Wie lange Sie deswegen noch Ihre Geldbörse zücken müssen, lesen Sie hier.

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Dürfen Sie als Vermieter ungestraft bei der Wohnfläche Fantasiezahlen in Ihren Mietvertrag schreiben? Wenn es nach dem Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten geht, schon. So jedenfalls deutet er das neue BGH-Urteil zur Wohnfläche. Der Mieter könnte getäuscht und mit ungerechtfertigten Kosten überzogen werden. Mit welcher Klausel Sie keine Mietminderung bei der Wohnfläche fürchten müssen, lesen Sie hier.

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Auch die deutschen Wohnzimmer bleiben von der Finanzkrise nicht verschont. Angesichts der hohen Lebenshaltungskosten sparen Mieter an jeder Stelle und sind durchaus erfinderisch, wenn es um das Kürzen der Miete geht. Doch so einfach, wie viele Mieter glauben, ist das Durchsetzen einer Mietminderung nicht. meineimmobilie.de erklärt, wann Mieter mindern dürfen und was es für den Vermieter zu beachten gilt.