Klingelt Ihr Mieter mit dem Zollstock in der Hand an Ihrer Wohnungstür, ist das meist kein gutes Zeichen! Schlimmstenfalls hat er nachgemessen und festgestellt, dass seine Wohnung angeblich viel kleiner ist, als sie laut Mietvertrag sein sollte. Jetzt will er nicht nur künftig weniger Miete zahlen, sondern auch noch für die letzten Jahre zu viel Bezahltes zurück. Moment mal: Die letzten Jahre? Ist der Anspruch nicht längst verjährt? Genau darüber hat gerade der Bundesgerichtshof entschieden. Wie lange Sie deswegen noch Ihre Geldbörse zücken müssen, lesen Sie hier.