Umschuldung
Vielleicht haben auch Sie sich in einer Hochzinsphase für einen Darlehensvertrag mit einer kurzen Laufzeit entschieden - in der Hoffnung, dass die Zinsen wieder fallen. Läuft dieser Vertrag dann ab, benötigen Sie einen neuen Kredit, um das alte Darlehen tilgen zu können.
Bei solchen Umschuldungen können Sie, ebenso wie beim erstmaligen Abschluss eines Darlehensvertrags, alle damit zusammenhängenden Aufwendungen als Werbungskosten abziehen.