Erbauseinandersetzung/ vorweggenommene Erbfolge
Zahlt ein Mitglied einer Erbengemeinschaft an einen Miterben Geld für die Übernahme der Immobilie, sind das für den Miterben absetzbare Anschaffungskosten.
Das Gleiche gilt, wenn in vorweggenommener Erbfolge eine Immobilie auf die jüngere Generation übertragen wird und Gleichstellungsgelder an Geschwister gezahlt werden.