Büromaterial
Büroutensilien für Ihr Vermieter-Büro gehören selbstverständlich zu den Werbungskosten.
Kaufen Sie also neue Mietvertragsformulare, eine Vermieter-CD-ROM, ein Loseblattwerk, Mappen, Ordner, Papier, Briefumschläge, Disketten, Stifte, Büroklammern, Briefumschläge oder Briefmarken, sollten Sie sich dafür unbedingt Belege geben lassen. Belegbare Ausgaben dürfen Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben.