Baumängel

Das Beheben von Baumängeln kostet Sie bares Geld. Diese Ausgaben dürfen Sie nur als Werbungskosten absetzen, wenn der Baumangel nach der Fertigstellung des Gebäudes aufgetaucht ist (BFH-Urteil v. 19.7.1985, BFH/NV 1986, S. 24).
Sind die Baumängel dagegen schon vor der Fertigstellung des Gebäudes aufgetreten, müssen Sie die Aufwendungen den Herstellungskosten hinzurechnen (BFH-Urteil v. 1.12.1987, BStBl. 1988 II, S. 431).

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