BGH: Insolvenzfestes Konto für Mietkaution
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dieser Woche entschieden, dass ein Mieter die Zahlung seiner Kaution davon abhängig machen darf, dass der Vermieter ihm zuvor ein insolvenzfestes Konto benennt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs hervor. Es müsse gewährleistet sein, dass die Kaution vom Vermögen des Vermieters getrennt und so vor dem Zugriff von dessen Gläubigern geschützt sei, urteilten die Richter. Aus diesem Grund sei es zweckmäßig, dass der Mieter die Kaution nicht in bar bezahlt oder auf ein Konto des Vermieters überweist, sondern direkt auf ein insolvenzfestes Konto einzahlen kann.
Eigentümerverband kritisiert Urteil zur Mietkaution
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund kritisierte in einer Pressemitteilung das Urteil des BGH zur Mietkaution als nicht nachvollziehbar. Das Gesetz schreibe Vermietern ohnehin vor, dass sie die

