Montag, 28.12.2009 | Autor: Stefanie Bühler, Foto: Rudolf Sterflinger
So berechnen Sie als Gewerberaum-Vermieter heikle Kündigungsfristen

Nach § 580 a Abs. 2 BGB beträgt sie mindestens 6, längstens 9 Monate. Kompliziert? Von wegen! Mit einem Mausklick hier haben Sie alle Fristen parat.

