Ein glatter Ausrutscher

- Anlage 3 zu § 28 Zweite Berechnungsverordnung
- BetrKV
- Betriebskostenverordnung
- Räumgeräte und Streugut
- Schneeschaufel
...als ich dann heute Morgen die Mail einer Leserin bekam, die sich gerade mit ihrer Mieterin darum streitet, wer nun eigentlich das Streugut zahlen muss, musste ich ein wenig schmunzeln: Peanuts gegenüber dem, was sich jährlich auf deutschen Autobahnen abspielt, damit Sie und ich sicher zu Hause ankommen.
Jährlich 1,5 Millionen Tonnen Streusalz werden vom Winterdienst auf deutschen Straßen verteilt und glauben Sie mir: Gestern war ich ziemlich froh darüber!
Gehen Sie so einem Streit ums Geld galant aus dem Weg: Kaufen Sie das Streugut selbst - es muss ja nicht unbedingt das umweltschädliche Streusalz sein - und setzen Sie es Ihren Mietern auf die Betriebskosten-Abrechnung. Nach der Betriebskostenverordnung muss sich Ihr Mieter nämlich an den Kosten für das Räumen des Gehwegs vor dem Haus (§ 8 BetrKV) und der Zugänge zum Haus (§ 10 BetrKV) beteiligen - und dazu gehört auch das Streugut.
Im Internet bekommen Sie übrigens einen 25 kg-Sack Streusalz schon für unglaubliche 2,50 EUR. Deswegen mit dem Mieter diskutieren oder noch dazu eine Schadenersatzklage riskieren, weil jemand vor Ihrem Haus ausrutscht, weil niemand gestreut hat: DAS ist es nun wirklich nicht wert oder was meinen Sie?
Freundliche Grüße aus Freiburg schickt Ihnen
Heidi Schnurr
