Renovierung

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Ausbaufähige Häuser, stilvolle Fassadendämmung und gesundes Wohnen: Die Bau- und Wohntrends dieses Jahr drehen sich für Vermieter um geldschonende Bauweisen, energetische Maßnahmen und gesunde Baumaterialien.

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Am 31.05. ist Welt-Nichtrauchertag. Schön, wenn auch Ihr Mieter zum Kreis der Nichtraucher zählt: Das tut nicht nur seiner Gesundheit gut, sondern auch Ihrer Wohnung. Doch noch raucht jeder Vierte. Wer die dadurch verursachten Wohnungsschäden zahlen muss, lesen Sie hier.

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News: Nichteheliche Lebensgemeinschaften, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen, sollten die Regelung des Eigentums im Fall einer Trennung oder bei Tod vertraglich festlegen. Wer nicht vorsorgt, riskiert langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren oder gar eine Versteigerung des Grundbesitzes.

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Erst aus der Zeitung erfahren Sie, dass Ihr Mieter verstorben ist. Doch endet damit auch automatisch Ihr Mietvertrag? Die klare Antwort lautet: Nein! An wen Sie sich jetzt wegen der Miete, der Räumung und Renovierung der Wohnung halten können, lesen Sie hier.

Wenn der Altbau modernisiert wird oder generell etwas an der vermieteten Immobilie instand gesetzt wird, kann das als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das ist dann Erhaltungsaufwand.

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News: Auch Häuser kommen in die Jahre. Doch mit regelmäßigen Modernisierungsmaßnahmen können Vermieter und Hausbesitzer den Wert der Immobilie langfristig erhalten oder sogar steigern.

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Gerade hat der BGH ein für Vermieter sehr wichtiges Urteil gefällt: Renoviert der Mieter obwohl seine Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam ist, muss ihm der Vermieter die Kosten ersetzen! Mehr zu den kostspieligen Folgen für Vermieter, finden Sie hier.

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Was Sie sich bei Auszug Ihres Mieters so wünschen und was Ihr Mieter laut Gesetz und den Gerichten so alles tun muss, lässt sich häufig nicht unter einen Hut bringen! So beispielsweise, wenn Sie gerne wieder ein blitzblankes Parkett vom Mieter zurück hätten. Am liebsten alles frisch abgeschliffen und versiegelt. Was der Bundesgerichtshof zu solchen glänzenden Parkettwünschen sagt, lesen Sie hier.

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Sie wissen: Die Kosten einer Renovierung können Sie nur dann als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn Sie die Immobilie auch wirklich vermieten und damit Einkünfte erzielen wollen. Reicht die Tatsache, dass das Objekt schon einmal vermietet war, als Indiz für die Vermietungsabsicht? Nein, sagt der Bundesfinanzhof in einem Fall, in dem sich die Renovierung über mehrere Jahre hinzog.

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Beschwert sich Ihr Mieter darüber, dass die Heizung nicht funktioniert oder das Türschloss an der Hauseingangstür klemmt, sollten Sie das nicht auf die leichte Schulter nehmen: Solange der Mangel besteht, kann Ihr Mieter nämlich die Miete mindern. Rufen Sie jetzt keinen Handwerker, darf das Ihr Mieter für Sie tun. Damit er später nicht auf den Kosten sitzen bleibt, kann er von Ihnen einen Vorschuss verlangen. So wie ein Dresdner Vermieter, der seinem Mieter plötzlich 47.500 Euro überweisen sollte. Wie Sie hier die Kosten-Notbremse ziehen, zeigt dieses Urteil.