Beschwert sich Ihr Mieter darüber, dass die Heizung nicht funktioniert oder das Türschloss an der Hauseingangstür klemmt, sollten Sie das nicht auf die leichte Schulter nehmen: Solange der Mangel besteht, kann Ihr Mieter nämlich die Miete mindern. Rufen Sie jetzt keinen Handwerker, darf das Ihr Mieter für Sie tun. Damit er später nicht auf den Kosten sitzen bleibt, kann er von Ihnen einen Vorschuss verlangen. So wie ein Dresdner Vermieter, der seinem Mieter plötzlich 47.500 Euro überweisen sollte. Wie Sie hier die Kosten-Notbremse ziehen, zeigt dieses Urteil.