Treppenhaus/verschmutztes
Sie bauen das Dachgeschoss aus. Davon bleibt natürlich auch Ihr Treppenhaus nicht verschont: Das ist ziemlich verschmutzt. Stört sich Ihr Mieter daran, darf er um 2 % die Miete kürzen (LG Berlin, MM 1994, S. 396).
Das Amtsgericht Schöneberg sieht es ebenso: Es sprach dem Mieter eine Mietminderung von 2 % zu, weil das Treppenhaus aufgrund des Dachgeschossausbaus verschmutzt war (AG Schöneberg, MM 1994, S. 211).
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