Schimmel/neue Fenster
Kommt es dadurch zu Schimmel in der Wohnung, weil Sie neue Fenster eingebaut haben und Ihren Mieter nicht oder nicht richtig darüber aufgeklärt haben, wie er lüften muss, kann Ihnen das eine Mietminderung einbringen. Schicken Sie ihm einfach eine allgemeine Broschüre zum Lüften zu, reicht das nämlich nicht! So jedenfalls entschied das Landgericht Neubrandenburg (LG Neubrandenburg, Urteil v. 2.4.2002 - 1 S 297/01, WM 2002, S. 309).
