Schimmel/neue Fenster

Kommt es dadurch zu Schimmel in der Wohnung, weil Sie neue Fenster eingebaut haben und Ihren Mieter nicht oder nicht richtig darüber aufgeklärt haben, wie er lüften muss, kann Ihnen das eine Mietminderung einbringen. Schicken Sie ihm einfach eine allgemeine Broschüre zum Lüften zu, reicht das nämlich nicht! So jedenfalls entschied das Landgericht Neubrandenburg (LG Neubrandenburg, Urteil v. 2.4.2002 - 1 S 297/01, WM 2002, S. 309).

zurück zu: Schimmel/abgetrockneter
weiter mit: Schließanalge

Kommentare (0)

Kommentieren, ergänzen Sie jetzt den Artikel oder geben Sie dem Autor Feedback. Einfach anmelden und losschreiben.