Madonna im Treppenhaus
Wegen einer Madonna im Treppenhaus darf der Mieter nicht die Miete mindern (AG Münster, Urteil v. 22.7.2003 - 3 X 2122/03).
Der Mieter kann nämlich nur dann die Miete mindern, wenn die Gebrauchstauglichkeit seiner Wohnung beeinträchtigt ist. Eine Madonna im Treppenhaus reicht dazu nicht aus. Das Gericht tat das als subjektive Überempfindlichkeit des Mieters ab. Die fällt aber beim Urteil darüber, ob der Mieter mindern darf, nicht ins Gewicht.
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