Hoftor/quietschendes
Übersteigt das Quietschen des Hoftors die zulässigen Grenzwerte, darf der gestörte Mieter die Miete um 15 % mindern (AG Köln, WM 2002, S. 695).
Übersteigt das Quietschen des Hoftors die zulässigen Grenzwerte, darf der gestörte Mieter die Miete um 15 % mindern (AG Köln, WM 2002, S. 695).