Garagentor/Geräusch
Direkt unter der Wohnung Ihres Mieters befindet sich die Garagenzufahrt. Das Garagentor verursacht beim Betätigen ein Geräusch, das den Mieter stört. Weil keine Geräuschdämmung besteht, darf der Mieter um 10 % die Miete mindern (LG Berlin, MM 1986, S. 38).
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