Fluglärm
Obwohl in der Wohnung die vorgeschriebenen Schallschutzvorrichtungen eingehalten wurden, fühlt sich der Mieter vom üblichen Fluglärm gestört (LG Berlin, GE 1981, S. 391). Deswegen mindern? Darf er nicht!
In der Nähe der Wohnung befindet sich ein Flugplatz. Klar, dass es dort zu Fluglärm kommt. Sind Ihre Fenster nicht schallisoliert, müssen Sie mit 10 % Mietminderung rechnen (LG Kiel, WM 1979, S. 128).
Kommt es zu erheblichem Fluglärm, darf Ihr Mieter die Miete sogar um 8,5 % mindern (LG Wiesbaden, WM 1981, S. 164).
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