Elektroherd/statt Gasherd
Tauschen Sie die Energiequelle lediglich aus, kann Ihr Mieter deswegen nicht die Miete mindern (LG Berlin, 63 S 39/02, GE 2003, S. 188). Nehmen Sie ihm jedoch die Möglichkeit zu kochen, berechtigt ihn das, die Miete um 3 % zu mindern.
zurück zu: Eingangstür/nicht abschließbare
weiter mit: Elektroleitungen/provisorisch befestigte
