Balkon/Fussbodenbelag
Tauschen Sie den Fußbodenbelag auf dem Balkon Ihres Mieters aus, muss er das hinnehmen. Reißen Sie also die alten Fliesen raus und bekommt Ihr Mieter stattdessen einen Estrichboden, darf er Ihnen deswegen keinen Cent von der Miete abziehen (LG Berlin, Urteil v. 21.9.2000 - 62 S 133/00, NZM 2001, S. 986).
