Makler

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Der Makler übernimmt bei Immobiliengeschäften die Funktion eines Vermittlers zwischen Käufer und Verkäufer oder Vermieter und Mieter. Für seine Vermittlungsleistung verlangt er eine Gebühr, die Maklercourtage.
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Es gibt sie noch, die „heiligen Kühe“ im Immobilienrecht, an denen niemand rütteln darf. Beispielsweise deswegen, „weil es schon immer so war!“ oder weil beide Seiten mit einer bisherigen Regelung zufrieden waren. So war es bisher auch mit der Maklergebühr. Doch das soll sich bald ändern.

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, ist häufig darauf angewiesen, dass schnell ein Interessent gefunden wird. Neben der eigenen Suche nach einem potenziellen Käufer können sich Hauseigentümer auch an einen Makler wenden. Die gegenseitigen Leistungen des Immobilienmaklers und des Verkäufers werden durch unterschiedliche Verträge geregelt.

Ein Immobilienkauf sollte gut überlegt sein. Scheinbare Schnäppchen können sich bei genauerem Hinsehen als Wucher entpuppen. Laien sollten deshalb auf den Rat von Fachleuten hören. Das gilt auch für die Verhandlungen um den Kaufpreis.

Wer im Ausland eine Immobilie kaufen will, muss sich vorab noch genauer informieren als bei einem Erwerb in Deutschland. Die Gesetze sind in jedem Land unterschiedlich, die Steuern werden anders bezeichnet oder es bestehen Pflichtversicherungen, die es in Deutschland so nicht gibt. Oft kommt für den Käufer noch die Sprachbarriere hinzu.

Top Story: Endlich eine eigene Wohnung, keine Mieterpflichten mehr, kein Ärger mit Vermieter oder Hausverwaltung. Doch nach einer Weile bemerkt der Käufer, dass die erworbene Immobilie doch nicht hält, was sie verspricht - Mängel kommen ans Licht.

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Wussten Sie, dass Sie als Vermieter einen teilweisen Grundsteuererlass beantragen können, wenn Ihre Immobilie längere Zeit leersteht? Zwar wird Ihnen dann die Grundsteuer nicht vollständig erlassen. Aber immerhin 50 Prozent davon können Sie einsparen. Aber Achtung: Damit Sie von dieser Steuerersparnis profitieren, gelten strenge Voraussetzungen. Außerdem müssen Sie den Grundsteuererlass schon demnächst beantragen. Folgende Regeln sollten Sie einhalten:  

Beim Kauf einer gebrauchten Wohnung sollten immer mögliche Risiken bezüglich des Zustands der Bausubstanz bedacht werden. Boden, Decken und Wände sowie Fenster, Türen und die Isolierung sollten den beim Kauf aktuellen technischen Anforderungen entsprechen.

Wer eine Immobilie kauft, sollte nicht nur beim Preis, sondern auch beim Objekt genau hinsehen. Mängel und notwendige Modernisierungen lassen sich oft erst auf den zweiten Blick erkennen. Hilfreiche Tipps für die Immobilienbesichtigung.

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