Mängelanspruch
Ein Mängelanspruch erwächst dem Bauherrn daraus, dass ein Dienstleister oder Handwerker seine Leistung – unter Berücksichtigung zu akzeptierender Toleranzen – nicht fehlerfrei erbracht hat. Der Handwerker ist bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zu einer Behebung des Mangels verpflichtet.
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