Kündigung
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Um den Mietvertrag zu beenden, braucht der Wohnungsvermieter – im Gegensatz zum Mieter! - einen Kündigungsgrund wie beispielsweise Mietzahlungsverzug oder Eigenbedarf. Bei einer fristlosen Kündigung wie Mietrückstand, hat der Mieter lediglich eine „Ziehfrist“. Bei einer ordentlichen Kündigung wie beispielsweise Eigenbedarf gilt die „normale“ gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ab einer Mietzeit von 5 Jahren verlängert sie sich für den Vermieter auf 6 Monate, ab 8 Jahren auf die maximale Kündigungsfrist von 9 Monaten.












