Klingelanlage
Die Klingelanlage ist Vermietersache. Bei Störungen oder Schäden muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Gegensprechanlage wieder in Takt kommt. Lässt der Vermieter die Klingelanlage regelmäßig warten, darf er diese Kosten nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen.


