Klingelanlage

Die Klingelanlage ist Vermietersache. Bei Störungen oder Schäden muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Gegensprechanlage wieder in Takt kommt. Lässt der Vermieter die Klingelanlage regelmäßig warten, darf er diese Kosten nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen.
Inhalte zum Thema

Foto: Sabine Seeberg
Topstory: Ein Hausmeister erledigt verschiedene Aufgaben rund um ein Gebäude. Bei der Abrechnung seiner Leistungen kommt es genau darauf an, wer von seinem Service profitiert hat: Mieter oder Vermieter. Dementsprechend werden die Betriebskosten abgerechnet.

Foto: Sabine Seeberg
Eine Modernisierung erhöht nicht nur den Wert einer Immobilie, sondern sorgt heute meistens auch für Energieersparnis der Mieter. Trotzdem können diese schnell genervt sein, wenn sie unvorbereitet und ständig mit den Maßnahmen belästigt werden. Tipps zur Modernisierung.

MEHR WISSEN: Die Gegensprechanlage im Mietshaus rauscht und knackt, der Lautsprecher ist zu laut eingestellt. Höchste Zeit, die Anlage warten zu lassen. Und wer trägt die Kosten? Das meineimmobilie.de-Betriebskostenlexikon verrät, wer die Rechnung bezahlen muss.

Lassen Sie Ihre Klingelanlage regelmäßig warten, dürfen Sie diese Kosten nicht als ...

Lassen Sie Ihre Gegensprechanlage regelmäßig warten, dürfen Sie diese Kosten nicht als ...

Foto: obs/Villeroy & Boch AG
News: Immobilienkäufer, die nach einem Kapitalanlageobjekt suchen, sollten vor allem auf die Lage und die Ausstattung achten. Außerdem müssen neben dem Kaufpreis die Investitionskosten mit eingerechnet werden.