Wertvergleich von Immobilien

Das Vergleichswertverfahren ist das Regelverfahren für die Grundstückswertermittlung. Liegen genügend Vergleichswerte vor, so ist es nicht nur die einfachste, sondern auch zuverlässigste Methode zur Ermittlung des Wertes eines Grundstücks.
Egal, ob bebaut oder nicht
Anwendung findet das Vergleichswertverfahren sowohl bei der Bewertung bebauter wie unbebauter Grundstücke, und dies allein oder in Kombination mit anderen Verfahren. Notwendig ist eine Übereinstimmung der Vergleichsimmobilien hinsichtlich
- Lage,
- Art und Maß der baulichen Nutzung,
- Bodenbeschaffenheit,
- Größe,
- Grundstücksgestalt,
- Erschließungszustand.
Vergleichsobjekte für die Wertermittlung müssen unter vielen Gesichtspunkten ähnlich sein: Alter, Bauzustand, Ertrag.
Um einen seriösen Vergleichswert zu erhalten, sind folgende drei Punkte erforderlich:
- eine genügende Anzahl von Vergleichsobjekten,
- die zeitliche Nähe zwischen Wertermittlungsstichtag und Verkaufsfällen,
- die Berücksichtigung der augenblicklichen Lage auf dem Grundstücksmarkt.
Kaufpreissammlung
Die Grundlage ist eine Gegenüberstellung mit den Preisen vergleichbarer Immobilien. Die Problematik dieses Verfahrens liegt zunächst in der Ermittlung einer ausreichenden Anzahl von geeigneten Vergleichsobjekten.
Hierzu kann beim örtlichen Gutachterausschuss nach entsprechenden Objekten gefragt werden, denn die Gutachterausschüsse der Kreise und kreisfreien Städte verfügen über Informationen aller Verkäufe des Bezirks.
Hieraus erstellen sie eine Kaufpreissammlung, in die gegen Gebühr eine Einsichtnahme möglich ist. Der Vergleichswert ist in der Regel der Verkehrswert. Finden sich in dem Gebiet, in dem die zu bewertende Immobilie liegt, nicht genügend aktuelle Kaufpreisdaten, können entsprechende Grundstücke aus vergleichbaren Gebieten herangezogen werden.
meineimmobilie.de-Tipp
Beachten Sie aber: vermietete Eigentumswohnungen haben nur einen eingeschränkten Markt, da eine Selbstnutzung nur schwierig durchsetzbar ist. Hier ist mit Preisabschlägen von bis zu 30 Prozent auf die ermittelten Vergleichswerte zu rechnen.
