Grundsteuererlass

Beim Grundsteuererlass wird dem Immobilienbesitzer die Grundsteuer teilweise oder ganz erlassen. Dies ist an formale Bedingungen geknüpft.
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Topstory: Der Staat hält bei allen Einnahmen seiner Bürger die Hand auf und verlangt Steuerabgaben - so auch auf Mieteinnahmen. Der Vermieter kann allerdings Werbungskosten geltend machen und seine Ausgaben dagegenrechnen.

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Wussten Sie, dass Sie als Vermieter einen teilweisen Grundsteuererlass beantragen können, wenn Ihre Immobilie längere Zeit leersteht? Zwar wird Ihnen dann die Grundsteuer nicht vollständig erlassen. Aber immerhin 50 Prozent davon können Sie einsparen. Aber Achtung: Damit Sie von dieser Steuerersparnis profitieren, gelten strenge Voraussetzungen. Außerdem müssen Sie den Grundsteuererlass schon demnächst beantragen. Folgende Regeln sollten Sie einhalten:

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Hatten Sie 2009 ein schlechtes Vermieter-Jahr? Dann können Sie jetzt nochmals ein paar Euro sparen. Wie? Indem Sie weniger Grundsteuern zahlen! Denn mit Leerstand und Mietminderungen sind Sie als Vermieter ja bereits genug gestraft. Wie Sie Ihre Grundsteuer drücken können, erfahren Sie hier

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News: Vermieter, die unverschuldete Mietausfälle zu verbuchen haben, können über den Grundsteuererlass dafür entschädigt werden. Anträge müssen bis zum 31. März 2010 gestellt werden.

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News:Während der Finanzausschuss des Bundesrates darüber berät, den Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand zu streichen, fordert der Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund den diskutierten Paragrafen 33 des Grundsteuergesetzes zu erhalten.