Wussten Sie, dass Sie als Vermieter einen teilweisen Grundsteuererlass beantragen können, wenn Ihre Immobilie längere Zeit leersteht? Zwar wird Ihnen dann die Grundsteuer nicht vollständig erlassen. Aber immerhin 50 Prozent davon können Sie einsparen.
Aber Achtung: Damit Sie von dieser Steuerersparnis profitieren, gelten strenge Voraussetzungen. Außerdem müssen Sie den Grundsteuererlass schon demnächst beantragen. Folgende Regeln sollten Sie einhalten: