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Ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht räumen viele Eheleute ihrem Partner lebenslang ein. Entweder als Schenkung zu Lebzeiten. Oder, noch verbreiteter, als Nachlass im Rahmen ihres Testaments. Eine kluge Lösung: Dann können die erbenden Kinder den Partner nicht einfach aus dem Haus vertreiben. Und in vielen Fällen lässt sich dadurch Erbschaftsteuer sparen. Das heißt aber nicht, dass Nießbrauch und Wohnrecht steuerlich gesehen einfach ignoriert würden. Vielmehr werden sie als gegebenenfalls steuerpflichtige Schenkung oder steuerpflichtiges Erbe eingestuft. Wenn Sie schon immer mal wissen wollten, wie Nießbrauch und Wohnrecht steuerlich behandelt werden und was rechtlich gesehen der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist: Hier finden Sie die Antwort.

Die Immobilie an die Kinder vererben und der Freundin ein lebenslanges Wohnrecht einräumen. Das kommt in der Praxis häufig vor. Doch Achtung: Ein solches Wohnrecht ist keineswegs steuerfrei. Das Finanzamt schlägt gnadenlos zu – gerade da, wo Sie es nicht erwarten.

Wenn der Vermieter mit im Haus wohnt, darf er dem Mieter in manchen Fällen ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt allerdings nur in Zweifamilienhäusern.

Wer seine Eigentumswohnung vermietet, wird deshalb nicht unbedingt reich. Auf den Eigentümer kommen monatlich laufende Kosten zu, die er nur zum Teil auf den Mieter umlegen kann.

Es gibt zahlreiche Situationen, in denen Immobilieneigentümer, -nutzer und -interessenten eine Antwort auf die Frage benötigen, was ihre Immobilie eigentlich wert ist. Dies kann zum Beispiel bei einem Erwerb, einer Veräußerung, einer Beleihung, einer Ehescheidung und einer Erbauseinandersetzung der Fall sein.

Nicht alles, was ein Verkäufer beim ersten Gespräch über eine Immobilie erzählt, muss der Wahrheit entsprechen. Deshalb ist es sinnvoll, ein Haus oder eine Wohnung vor Unterzeichnung des Vertrags genau unter die Lupe zu nehmen und eine Immobilienbewertung durchzuführen.

Eine Ferienwohnung in Kroatien, ein eigenes Haus auf Mallorca - viele Menschen träumen von einer Auslandsimmobilie: Für den Urlaub, als Zweitwohnsitz oder im Alter. Ein schönes Heim im Ausland lässt sich oft leicht finden. Doch dann stellt sich unmittelbar die Frage nach der Finanzierung.

Wer im Ausland eine Immobilie kaufen will, muss sich vorab noch genauer informieren als bei einem Erwerb in Deutschland. Die Gesetze sind in jedem Land unterschiedlich, die Steuern werden anders bezeichnet oder es bestehen Pflichtversicherungen, die es in Deutschland so nicht gibt. Oft kommt für den Käufer noch die Sprachbarriere hinzu.

Mal wieder Eigentümerversammlung – da drückt sich der eine oder andere gern drum herum. Dabei ist dort der richtige Ort, um mitzureden, wenn es um die neue Farbe der Hausfassade oder eine Änderung der Hausordnung geht. Hier lesen Sie, wie viel Gewicht dabei Ihre Stimme hat, an welche Fristen sich der Verwalter halten muss und warum Sie nicht ewig auf das Protokoll warten sollten. So sind Sie in nur wenigen Minuten bestens auf Ihre nächste Versammlung vorbereitet.

Ist das Wunschobjekt gefunden, muss sich der künftige Eigentümer mit den Formalitäten des Kaufs beschäftigen. Die Übertragung des Wohnungseigentums setzt, wie die Übertragung eines Grundstücks, den Abschluss eines Kaufvertrags und die Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch voraus.