Freitag, 12.09.2008 | Autor: heihec/mb, Foto: Pixelio.de/ A. Rathgeber

Streichung des Grundsteuererlasses

Foto: Pixelio.de/ A. Rathgeber
News:Während der Finanzausschuss des Bundesrates darüber berät, den Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand zu streichen, fordert der Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund den diskutierten Paragrafen 33 des Grundsteuergesetzes zu erhalten.

"Durch die Streichung des Paragrafen 33 würde die wirtschaftliche Situation der privaten Vermieter insbesondere in strukturschwachen Gebieten weiter erschwert", erklärte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann. "Schon heute werden 60 Prozent der Wohnungen ohne Gewinn vermietet." Die Möglichkeit des Grundsteuererlasses bei strukturellem Leerstand müsse erhalten bleiben.

Haus & Grund gegen Streichung des Gundsteuererlasses

Nach Angaben von Haus & Grund Deutschland übernimmt der Antrag die Argumentation der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände. Diese setzten sich seit einiger Zeit dafür ein, die für den Grundsteuererlass geschaffene Rechtsgrundlage ersatzlos zu streichen. Begründet werde diese Forderung mit dem Hinweis, die Abschaffung des Grundsteuererlasses würde einer "Erosion des Aufkommens" entgegenwirken, heißt es in der Pressemitteilung.

"Die Kommunen behaupten, die Geltendmachung der gesetzlichen Erlassmöglichkeiten durch die Immobilieneigentümer führe in den Kommunen zu Einnahmeausfällen, ohne dies mit konkreten Zahlen zu belegen. Bei einem prognostizierten Anstieg der Gemeindeeinnahmen um über 20 Prozent von 2007 bis 2012 ist dies Augenwischerei", so Kronemann weiter. Bleibe die Regelung nicht erhalten, müssen die betroffenen Vermieter die Last von Leerständen und Zahlungsausfällen ihrer Mieter auch in Bezug auf die Grundsteuerbelastung alleine tragen.

Kommentare (0)

Kommentieren, ergänzen Sie jetzt den Artikel oder geben Sie dem Autor Feedback. Einfach anmelden und losschreiben.