Handwerkerkosten richtig absetzen

Seit Anfang 2009 können Handwerkerkosten bis zu 1.200 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Wie und welche Leistungen Hausbesitzer von der Steuer absetzen können, erklären die ARAG-Experten in einer aktuellen Pressmitteilung.
Reparaturarbeiten von den Steuern absetzten
Wer Haus- oder Wohnungsbesitzer ist, der sieht sich gelegentlich nötigen Reparaturarbeiten gegenüber. Seit 2009 sind diese bis zu 1.200 Euro von der Steuer absetzbar, allerdings nur, wenn es sich dabei auch tatsächlich um Reparaturen handelt. Dazu zählen lediglich Instandhaltungsarbeiten und keine Arbeiten, die der Erstellung von Neuem dienen. Wichtig: Die Immobilie muss zu Wohnzwecken genutzt werden, denn sonst können die Reparaturkosten nicht abgesetzt werden.
Handwerksarbeiten in unterschiedlichen Wohnungen absetzen
Ehepaar mit zwei getrennten Wohnsitzen oder Besitzer von unterschiedlichen Wohnungen können die Handwerkerrechnungen nur höchsten bis 1.200 Euro absetzten, denn die Steuerermäßigung kann nur einmal bis zur Höchstgrenze in Anspruch genommen werden. Wer sich nicht sicher ist, ob die getätigten Handwerksarbeiten auch wirklich von der Steuer absetzbar sind, findet unter dem Steuererlass Paragraph 35a Einkommensteuergesetz vom 16.02.2010 eine ausführliche Auflistung aller dieser Leistungen. Hier wird auch dem Laien ersichtlich dargestellt ob "Geld vom Staat" zu erwarten ist oder nicht.
meineimmobilie-Tipp
Instandsetzungsarbeiten stellen allein die Arbeiten dar, die zur Reparatur von bestimmten zerschlissenen oder beschädigten Gegenständen des Mietobjektes notwendig sind, ohne dass deren Beschädigung durch Zeitablauf oder regelmäßige Nutzung verursacht würde. Die dafür entstandenen Kosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen.
