Probleme mit der Energieabrechnung

Viele Verbraucher verstehen ihre Jahresabrechnung des Strom- oder Gasverbrauches nicht. Das ist zumindest die Beobachtung der Verbraucherzentrale Sachsen. "Es ist tatsächlich so, dass eine Reihe von Verbrauchern Probleme mit ihrer Energieabrechnung haben", sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung. Häufig seien die Strom- und Gaskunden erstaunt über Nachforderungen, die aus der Abrechnung hervorgehen. Solch eine Nachzahlung kann die verschiedensten Gründe haben: zu niedriger Abschlag, Steigerung des Verbrauchs oder schlichtweg Fehler in der Abrechnung.
Zählernummern in der Energieabrechnung kontrollieren
Fehler seien meist nur schwer zu finden, so die Verbraucherzentrale. Oft komme es auch vor, dass die Abrechnung zwar richtig ist, aber von falschen Daten ausgegangen wurde oder sogar Zählernummern verwechselt wurden. Hier empfehlen die Verbraucherschützer, die Vorjahresrechnung zum Vergleich heranzuziehen. Wenn kein Zähler getauscht wurde, müssen die Nummern übereinstimmen. Der Zählerendstand auf der Vorjahresrechnung muss dem Anfangsstand der aktuellen Rechnung entsprechen.
Dass der Zähler schuld ist am höheren Verbrauch, ist zwar eine häufige Vermutung der Kunden, treffe allerdings nur selten tatsächlich zu, so die Verbraucherschützer. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit eines gültig geeichten Zählers, kann über den Eigentümer des Zählers (gewöhnlich das Energieversorgungsunternehmen) eine Befundprüfung bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragt werden. Liegt die Messgenauigkeit innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen, sind die Kosten der Prüfung selbst zu tragen. Bei Überschreitung der Fehlergrenzen trägt der Eigentümer des Zählers die Kosten. Hierzu sollte man aber wissen, dass diese Fehlergrenzen je nach Genauigkeitsklasse des Zählers bei 6 -10 Prozent des Anzeigewertes liegen können.
Eigenen Verbrauch kritisch bewerten
Eine kritische Bewertung des eigenen Verbrauchs und ein Vergleich der aktuellen Stromrechnung mit der des Vorjahres gibt daher eher Aufschluss, ob eine höhere Rechnung tatsächlich aus Preissteigerungen oder aber aus einem gestiegenen Strom- oder Gasverbrauch resultiert. Hier helfen die Energieberater der Verbraucherzentralen. Die vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Energieberatung kostet Verbraucher einen Eigenanteil von 5 Euro.

