Geld vom Staat fürs Eigenheim

Der Staat greift Bausparern mit der sogenannten Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmer-Sparzulage und dem Wohn-Riester-Programm unter die Arme. "Allerdings gibt es dabei Fristen zu beachten, damit am Jahresschluss kein Geld verschenkt wird", sagt Dr. Christian Schröder von der LBS West in einer Pressemitteilung. "Die staatlichen Prämien können im Falle der WoP und Riester-Zulagen bis zu zwei Jahre nach Ende des Sparjahres beantragt werden, bei der Arbeitnehmer-Sparzulage sind es sogar vier Jahre."
Prämien vom Staat
Wer einen Bausparvertrag hat, bekommt mit der Wohnungsbauprämie bis zu 45 Euro pro Jahr vom Staat geschenkt. Voraussetzung ist, dass der Bausparer zwischem 50 und 512 Euro im Jahr einzahlt. Dann erhält er 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie. Auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers kann der Sparer beim Finanzamt eine Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von neun Prozent bzw. maximal 43 Euro im Jahr beantragen.
Gänzlich unabhängig von Einkommensgrenzen ist die neue Wohn-Riester-Förderung. Wer eine selbstgenutzte Immobilie baut oder kauft, erhält für die Tilgungsbeiträge seines zertifizierten Darlehensvertrages die selben Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile wie für Geld-Riesterverträge. Auch Sparleistungen auf Riester-Bausparverträge werden gefördert.
Für jeden förderberechtigten Erwachsenen gibt es 154 Euro im Jahr, für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, 185 Euro, für Kinder ab Geburtsjahr 2008 sogar 300 Euro. Die vollen Zulagen bekommt, wer vier Prozent seines Brutto-Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro, abzüglich der zustehenden Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlt.
meineimmobilie.de-Tipp
Jenseits mehr oder minder üppiger Förderung sollten Sie sich als Sparer und Hausbauer immer auch Gedanken über den generellen Sinn von Anlageformen machen. Für die Wohn-Riesterverträge gilt so uneingeschränkt: Es gibt meist bessere Formen, sein Geld anzulegen, zum Beispiel in einen zertifizierten Investmentfonds.