Erben privater Wohnungsvermieter werden benachteiligt

"Die Reform wird auch zu schweren Auseinandersetzungen innerhalb von Familien führen, wenn beispielsweise mehrere Kinder das elterliche Wohnhaus erben, aber nur eines es selbst nutzen kann und damit von der Steuer befreit sein wird", befürchtet Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann.
Erben privater Wohnungsvermieter werde künftig ein Verschonungsabschlag von zehn Prozent auf den Wert der geerbten Wohnimmobilien gewährt. Für Erben von Betriebsvermögen hingegen gibt es einen Verschonungsabschlag von 85 Prozent bei einer Betriebsfortführung von sieben Jahren. Komplett befreit sind Erben von Betriebsvermögen, wenn der Betrieb für zehn Jahre fortgeführt wird.
Gesetz trotz Detailverbesserungen mit vielen Mängeln behaftet
Positiv bewertet Haus & Grund, dass es erstmals eine gesetzlich verankerte Stundungsmöglichkeit für Immobilienerben geben wird. So müsse niemand seine Immobilie veräußern, um die Erbschaftsteuer zahlen zu können. Außerdem begrüßt er die deutliche Anhebung der Freibeträge für Ehegatten und direkte Nachkommen.
"Dieses Gesetz ist trotz einiger Detailverbesserungen mit vielen Mängeln behaftet. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat Anfang Dezember noch die gröbsten Ungerechtigkeiten aus dem Gesetz entfernen wird", ergänzt Kornemann.
