Betriebskostenverordnung
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In der Betriebskostenverordnung ist geregelt, was Betriebskosten sind und welche davon auf den Mieter im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung umgelegt werden dürfen. Bis zum 31.12.2003 war die Betriebskostenumlage noch in der Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsordnung geregelt. Seit dem 01.01.2004 wurde die Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung durch die neue Betriebskostenverordnung abgelöst.

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