Telefonkosten
Entstehen Ihnen hohe Telefonkosten, weil Sie häufiger mit Mietern, Handwerkern oder dem Verwalter telefonieren müssen, sind das reine, nicht umlagefähige Verwaltungskosten.
Nur die Telefongebühren, die für das Notruftelefon aus dem Aufzug entstehen, zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten.
