Sprinkleranlage
Die Wartungskosten für eine solche Anlage dürfen Sie nur umlegen, wenn Sie das ausdrücklich unter Sonstige Betriebskosten so vereinbart haben.
Die Wartungskosten für eine solche Anlage dürfen Sie nur umlegen, wenn Sie das ausdrücklich unter Sonstige Betriebskosten so vereinbart haben.