Schornsteinreinigung
Die Kosten, die Ihr Kaminkehrer von Ihnen verlangt, können Sie auf Ihren Mieter umlegen.
Fallen diese für den Heizungskamin an, können Sie diese auch über die Heizungskosten auf Ihren Mieter umlegen.
Siehe auch unter Kehrgebühren, Schornsteinfeger
