Sauna
Die Kosten für das Heizen der Sauna sowie die Wartungs-, Reinigungs- und Wasserkosten dürfen Sie nur unter 2 Voraussetzungen auf die Mieter umlegen:
-Wenn die Sauna allen Mietern zur Verfügung steht.
-
Wenn Sie unter Sonstige Betriebkosten vereinbart haben, dass Sie die Kosten auf den Mieter umlegen dürfen.
Übrigens: Ob der Mieter die Sauna tatsächlich nutzt oder nicht, spielt keine Rolle!
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