Netto-Kaltmiete
Damit ist das Gleiche gemeint wie mit einer Nettomiete. Haben Sie also eine Netto-Kaltmiete vereinbart, bedeutet das, dass Sie nur eine Grundmiete erhalten.
Darin sind weder die kalten noch die warmen Betriebskosten enthalten. Wollen Sie diese auf Ihren Mieter umlegen, sollten Sie das nochmals ausdrücklich in Ihrem Mietvertrag so vereinbaren und zudem Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen zusätzlich vereinbaren.
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