Gegensprechanlage
Lassen Sie Ihre Gegensprechanlage regelmäßig warten, dürfen Sie diese Kosten nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen.
Sie wissen ja: Als Wohnungsvermieter dürfen Sie auf Ihren Mieter nur dort Wartungskosten umlegen, wo Ihnen das die Betriebskostenverordnung ausdrücklich gestattet!
Siehe auch unter Klingelanlage
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