Die Kosten für das Reinigen des öffentlichen Gehwegs vor Ihrem Haus fällt unter § 2 Nr. 8BetrKV. Führt dagegen auf Ihrem Grundstück ein privater Weg von der Straße zu Ihrem Haus, fällt die Reinigung dieses Wegs unter Kosten der Gartenpflege nach § 2 Nr. 10 BetrKV.
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