Schlechte Planung führt zu Baufehlern
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Der Grundstein für spätere Ausführungsmängel ist nicht selten auf eine schlechte Planung oder eine mangelnde Beratung und Aufklärung des Bauherrn zurückzuführen.
Beratungs- und Auskunftspflicht
Der Architekt ist Sachwalter des Bauherrn. Dieser Grundsatz kann nicht oft genug wiederholt werden. Durch diese Stellung wird deutlich, dass der Planer ihm gegenüber umfassende Beratungs- und Auskunftspflichten hat. Insbesondere muss er dem Bauherrn alle Tatsachen auch ungefragt mitteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung des Baugeschehens nötig ist. Melden muss er damit regelmäßig den Planungsstand, auftretende Schwierigkeiten, Kostenentwicklungen und Genehmigungsprobleme. Im Rahmen der Objektüberwachung ist der Bauherr darüber hinaus über alles zu informieren, was Bauverzögerungen und Baumängel betrifft.
Besonders deutlich wird dies in den einzelnen Grundleistungen der Leistungsphase 1 hervorgehoben. Dabei darf nicht unberücksichtigt beleiben, dass sich diese Beratungspflichten über die gesamte Bauabwicklung erstrecken. Danach muss der Architekt den Bauherrn zum gesamten Leistungsbedarf beraten und ihm Entscheidungshilfen zur Verfügung stellen, ob und gegebenenfalls welche weiteren Sonderfachleute benötigt werden.
Hinweis auf Risiken
Sollen neuartige, nicht erprobte Baustoffe verwendet werden, ist auf die damit verbundenen Risiken hinzuweisen. Gleiches gilt, wenn unübliche oder außergewöhnliche Konstruktionen gewählt werden sollen. Ist ein Sonderfachmann, beispielsweise ein Tragwerksplaner, erforderlich, da das geplante Objekt konstruktive Besonderheiten aufweist, muss der Architekt dies dem Bauherrn deutlich machen. Versucht der Architekt die Probleme ohne ausreichende Fachkenntnisse selbst zu lösen, kann dies gründlich schiefgehen. Besondere Beratungspflichten bestehen seit kurzer Zeit auch in Bezug auf die Energieeinsparung.
Die Aufgabenstellung muss vollständig und auch realistisch sein. Denn darauf aufbauend erfolgt die gründliche Erarbeitung der Planungsgrundlagen. Fehlt etwas oder bleibt eine Frage unbeantwortet, setzt sich das in einem Planungsfehler fort. Wird ein solcher nicht rechtzeitig erkannt, wird er in der Umsetzungsphase realisiert, also baulich umgesetzt. Genau das soll aber vermieden werden.
Fehler bei Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Die meisten Planungsfehler resultieren aus der Unkenntnis der erforderlichen Durchgängigkeit der Planungsschritte durch die drei Phasen Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Oft werden entweder die genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die baurechtlichen Vorschriften oder gar die Aufgabenstellung des Bauherrn nicht ausreichend berücksichtigt oder schlicht und einfach vergessen.
Vergessen wird nicht selten auch, dass alle notwendigen Leistungen fachlich Beteiligter zu integrieren sind. Gerade die Fachplaner und Sonderfachleute, die nur ein ganz kleines Spektrum bearbeiten, werden oftmals nicht in die entsprechenden baulichen Zusammenhänge und Abhängigkeiten eingeweiht. Diese muss der Architekt gezielt abfragen, falls notwendig nachfordern und integrieren. Häufige Versäumnisse sind:
- Die Grundlagenermittlung ist falsch oder unvollständig,
- der Entwurf resultiert nicht aus der Analyse der Grundlagener-mittlung,
- der Entwurf entspricht nicht den Vorgaben der Bauherrschaft (Beschaffenheitsvereinbarung),
- der Entwurf ist nicht genehmigungsfähig,
- der Entwurf erfüllt nicht die planungsrechtlichen und technischen Rand- und Rahmenbedingungen.
Mangelfreie Leistung
In der Regel gibt es für diese genehmigungspflichtige Planung einen verantwortlichen Planer. Dieser ist im Rahmen seines Vertrags mit dem Bauherrn zur mangelfreien Leistung verpflichtet. Er muss also gegebenenfalls nachbessern, und zwar so lange, bis alle Mängel beseitigt sind.
meineimmobilie-Tipp
Wenn Ihnen in der Planung oder während der Baudurchführung etwas "spanisch" vorkommt oder wenn Ihr gesunder Menschenverstand Ihnen sagt, dass das so nicht richtig sein kann, dann scheuen Sie sich nicht, dies auch zu artikulieren. Dokumentieren Sie alles, sofern dies notwendig sein sollte, schriftlich oder mit der Kamera. Zeigen Sie den Beteiligten ganz deutlich, dass Sie damit nicht einverstanden sind. Akzeptieren Sie keine faulen Kompromisse, denn Sie haben Anspruch auf eine vertragsgerechte und mangelfreie Leistung.
Weitere Informationen zum Thema Baufehler finden Sie in dem Buch "Die häufigsten Baufehler", erschienen im Haufe-Verlag.


