Protokoll für die Bauabnahme

Die Bauabnahme hat bei Abnahmereife zu erfolgen. Diese ist dann gegeben, wenn der Auftragnehmer seine Leistung fertig gestellt hat und das erbrachte Werk frei von wesentlichen Mängeln ist.
Wesentliche Mängel
Die nachfolgende Checkliste zeigt, worauf der Bauherr bei der Abnahme achten sollte. Um sich selbst eine bessere Übersicht zu verschaffen, kann der Bauherr in einer Tabelle festhalten, welcher Mangel noch behoben werden muss.
- Funktionieren alle Steckdosen?
- Funktioniert die Heizung?
- Funktionieren alle Rollläden?
- Funktionieren alle anderen Anlagen/ Geräte?
- Sind die Abschlüsse der Bodenbeläge fachmännisch ausgeführt?
- Liegen dem Bauherrn sämtliche Betriebsanleitungen vor?
- Schließen Fenster und Türen richtig?
- Wurden dem Bauherrn alle Schlüssel übergeben?
- Wurden die richtigen Produkte eingebaut?
- Wurden die richtigen Materialien verwendet?
- Stimmen die Höhen der Treppenstufen?
- Sind die Türzargen fachmännisch ausgeführt?
- Sind die Fensterrahmen fachmännisch ausgeführt?
Hat sich bei der Abnahme herausgestellt, dass alle Arbeiten vereinbarungsgemäß ausgeführt sind und keine wesentlichen Mängel vorliegen, kann der Bauherr die Abnahme erklären, auch wenn noch der eine oder andere kleinere Mangel vorliegt. Ist dies der Fall, sollte der Bauherr zu seiner eigenen Sicherheit die Abnahme und die einzelnen Mängelvorbehalte dokumentieren.
Dokumentation der Abnahme
Um eine Leistung abzunehmen, genügt es grundsätzlich, dass der Auftraggeber erklärt, dass er die Leistung als vertragsgemäß entgegennimmt. Es ist nicht zwingend erforderlich, die Abnahme schriftlich zu dokumentieren. Gleichwohl wird es in vielen Fällen ratsam sein, dies zu tun, um gegebenenfalls beweisen zu können, dass die Abnahme entweder verweigert wurde oder welche Mängelvorbehalte geltend gemacht wurden.
Ein Abnahme- und Übergabeprotokoll sollte folgende Punkte enthalten:
- die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens (Ort, Straße, Hausnummer)
- das Abnahmedatum
- die beteiligten Personen (das heißt: Auftraggeber und Auftragnehmer, gegebenenfalls Nennung eines Vertreters)
- sämtliche festgestellte Mängel, wobei genau definiert werden sollte, was, wo und wie mangelhaft etwas ist beziehungsweise welchen Umfang eine etwaige Beschädigung aufweist
- Beginn und Ende der Gewährleistungsfrist (dient nur der Klarheit)
- die Unterschriften beider Parteien
Mängel- und Restarbeitenprotokoll
Bestandteil eines "Abnahme- und Übergabeprotokolls" ist das "Mängel- und Restarbeitenprotokoll", in welchem alle Mängel und Restarbeiten detailliert nach Erscheinung, Lage und Ausmaß aufgeführt werden. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer unterschreiben das Protokoll jeweils mit Datum.
meineimmobilie-Tipp
Es ist nützlich, wenn Sie gegebenenfalls für die Abnahme einen Fachmann hinzuziehen. Dieser erkennt vielleicht Mängel, die der Laie nicht sieht.


