Mängel im Nachhinein geltend machen

Wenn der Bauherr seinen Auftragnehmer zur Nacherfüllung auffordern will, sollte er die einzelnen Mängel auflisten und jeweils detailliert nach Erscheinung, Lage und Ausmaß beschreiben.
Mängelrüge mit Fristsetzung
Moniert der Auftragnehmer die Unangemessenheit der ihm gesetzten Frist, sollte der Bauherr - sofern nicht besondere Umstände dem entgegenstehen - vorsorglich noch etwas warten, bevor er weitere Schritte unternimmt. So kann der Bauherr vermeiden, dass der Auftragnehmer in einem eventuellen späteren gerichtlichen Verfahren einwendet, die ihm gesetzte Frist sei unangemessen gewesen.
Bei einer Mängelrüge mit Fristsetzung muss der Bauherr sich nicht zu viele Gedanken darüber machen, welche Frist im konkreten Falle angemessen ist. Denn selbst eine unangemessen kurze Fristsetzung ist nicht wirkungslos, sondern setzt vielmehr die angemessene Frist in Lauf.
Ausgefüllte Mängelliste
So könnte eine ausgefüllte Mängelliste für die Geltendmachung von Ansprüchen aussehen:
Erster Mangel
- Mangel: unfachmännisch gearbeiteter Putz
- Lage: 1. OG, Zimmer links, an der Wand zum Bad
- Erscheinungsbild: Unebenheiten im Putz und Kerben
- Ausmaß: auf einer Fläche von etwa zwei Quadratmetern
Zweiter Mangel
- Mangel: Dampfsperre im Dach hängt herunter
- Lage: hinterer linker Bereich im Giebel
- Erscheinungsbild: Folie hängt lose von der Decke
- Ausmaß: etwa 50 Zentimeter
Dritter Mangel
- Mangel: Eindringen von Regenwasser durch das Garagendach
- Lage: vordere rechte Ecke der Garage
- Erscheinungsbild: die vordere Ecke der Garage ist nach Regenfällen feucht, bereits Schimmelbildung
- Ausmaß: circa ein Streifen von zwei Quadratmeter
Vierter Mangel
- Mangel: Haustür schließt nur noch schwer
- Lage: vordere Eingangstüre
- Erscheinungsbild: die Haustüre schleift am unteren Rahmen
- Ausmaß: abgeschliffener Bereich am unteren Türrahmen
Fünfter Mangel
- Mangel: Regenfallrohr löst sich aus seiner Verankerung
- Lage: Regenfallrohr hinter dem Haus in der Mitte des Rohres
- Erscheinungsbild: die Wandhalterung ist lose und löst sich aus der Wand
- Ausmaß: eine von drei Halterungen sitzt lose im Mauerwerk
meineimmobilie.de-Tipp
Ein unabhängiger Bausachverständiger kann Ihnen dabei helfen, Mängel am Bau rechtzeitig aufzuspüren und wirksam zu reklamieren. Verbraucherzentralen und Bauherrenverbände vermitteln Ihnen auf Anfrage einen Fachmann in Ihrer Nähe.
