Dossier zur Bauabnahme

Reklamation bei Baumängeln
Oft läuft beim Hausbau nicht alles rund: Risse im Putz, unterschiedliche Deckenhöhen oder starke Verschmutzung. Wenn Baumängel auftreten, kann der Bauherr in vielen Fällen Nachbesserung verlangen.
Bei der Bauabnahme alles richtig machen
Auf einer Baustelle erbringen viele Unternehmen verschiedene Leistungen - manchmal auch in einer Qualität, die der Bauherr nicht hinnehmen muss. Bei der Bauabnahme hat er die Chance, Mängel anzugeben und auf eine Nachbesserung zu bestehen.
Einzug erst nach Bauabnahme
News: Die Bauabnahme ist der wichtigste Termin für den neuen Hausherren. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Wird die Abnahme zu ungenau durchgeführt, bleiben Mängel vielleicht unentdeckt. Bauschäden nach dem Einzug geltend zu machen, kostet Zeit, Geld und Nerven.
Protokoll für die Bauabnahme
Bei der Bauabnahme hat der Bauherr Gelegenheit, Mängel und noch nicht erledigte Arbeiten mit dem Bauunternehmer zu besprechen. Über die Ergebnisse sollten Protokolle geführt werden, damit beiden Seiten die getroffenen Vereinbarungen zur Mängelbeseitigung schriftlich vorliegen.
Werklohnforderung: Die Schlussrechnung des Bauunternehmers
Vom Bauherrn beauftragte Bauunternehmer arbeiten üblicherweise nicht kostenfrei und wollen für ihre erbrachten Leistungen honoriert werden. Spätestens dann, wenn sie fertig sind, werden sie ihm deshalb ihre Schlussrechnung präsentieren.
Bauabnahme: Mängelcheck vor dem Einzug
Bevor der Käufer die neugebaute Eigentumswohnung bezieht, sollte er genau hinsehen. Denn bei der Bauabnahme hat er die Gelegenheit, bisher unbemerkte Mängel anzuzeigen und Nachbesserung zu verlangen. Das sogenannte Abnahmeprotokoll hilft dem Käufer dabei, alle wichtigen Daten und Fristen der beteiligten Bauunternehmen zu notieren.
Pfusch am Bau - Mängel und Gewährleistung
Immer wieder kommt es vor, dass Bauherren und Eigentümer Mängel an ihrem Haus entdecken: Feuchtes Mauerwerk, Risse in den Wänden, undichte Fenster oder Türen, die nicht richtig schließen. Wenn diese Mängel durch Handwerker verursacht wurden, kann der Eigentümer binnen fünf Jahren nach Bauabnahme Nachbesserung verlangen.
Bauabnahme: Rechte und Pflichten des Bauherrn
Zu den Pflichten eines Bauherrn gehört es, die Leistungen der Handwerker und Bauunternehmen abzunehmen. Dabei muss er sich an Fristen halten und Mängel rechtzeitig reklamieren. Unterstützung kann er sich dabei von einem Architekten holen.