Die Instandhaltungspflicht ist die Aufgabe des Vermieters. Unter diese Instandhaltungspflicht fällt alles, was zur Wohnung gehört - Türen und Fenster, Elektro- und Sanitärinstallationen, Fußböden, Decken und Wände, aber auch Keller, Treppenhaus und Speicher. Mit folgendem Instandhaltungsplan lassen sich anfallende Reparaturen und somit auch anfallende Kosten besser kalkulieren.