Abrechnungsfrist
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Die Abrechnungsfrist regelt, bis wann der Vermieter über die tatsächlich im Abrechnungsjahr entstandenen Betriebskosten abrechnen muss. Sie beginnt mit Ende des Abrechnungszeitraums und läuft exakt 12 Monate. Danach tritt Abrechnungssäumigkeit ein – mit teuren Folgen für den Vermieter: Er kann nichts mehr nachfordern und muss zudem noch damit rechnen, dass der Mieter seine laufenden Vorauszahlungen zurückbehält.





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