Wohnrecht

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Das Wohnrecht ist eine in Abteilung 2 des Grundbuchs eingetragene Dinglichkeit. Es kann in der Praxis ganz unterschiedlich vertraglich ausgestaltet sein. Oftmals darf der Halter des Wohnrechts kostenfrei die Wohnung nutzen.
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Ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht räumen viele Eheleute ihrem Partner lebenslang ein. Entweder als Schenkung zu Lebzeiten. Oder, noch verbreiteter, als Nachlass im Rahmen ihres Testaments. Eine kluge Lösung: Dann können die erbenden Kinder den Partner nicht einfach aus dem Haus vertreiben. Und in vielen Fällen lässt sich dadurch Erbschaftsteuer sparen. Das heißt aber nicht, dass Nießbrauch und Wohnrecht steuerlich gesehen einfach ignoriert würden. Vielmehr werden sie als gegebenenfalls steuerpflichtige Schenkung oder steuerpflichtiges Erbe eingestuft. Wenn Sie schon immer mal wissen wollten, wie Nießbrauch und Wohnrecht steuerlich behandelt werden und was rechtlich gesehen der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist: Hier finden Sie die Antwort.

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Erbschaftssteuer sparen durch das Verschenken der Immobilie. Das eigene Haus kann mit etwas Geschick nahezu steuerfrei an die nachfolgende Generation übertragen werden - und die eigene Altersvorsorge dennoch gesichert sein. Tipps zum Verschenken der Immobilie.

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Wer im Alter zwar eine Immobilie, aber kaum eine Rente besitzt, kann sich über den Rentenkauf finanziell absichern: Die Immobilie verkaufen und dafür eine monatliche Rente mit Wohnrecht bekommen. Für Käufer ist dieses Modell ebenfalls günstig, denn die Finanzierung läuft in Monatsraten und kann deshalb auch ohne Kredit bewältigt werden.

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Vor dem Kauf eines Grundstück sollte der Interessent klären, welche Rechte andere an seinem Grundstück haben. Nur durch eine genaue Recherche im Grundbuch lassen sich Überraschungen vermeiden. Denn die Rechte andere können den Wert eines Grundstücks erheblich mindern.

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Sie wissen: Die Kosten einer Renovierung können Sie nur dann als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn Sie die Immobilie auch wirklich vermieten und damit Einkünfte erzielen wollen. Reicht die Tatsache, dass das Objekt schon einmal vermietet war, als Indiz für die Vermietungsabsicht? Nein, sagt der Bundesfinanzhof in einem Fall, in dem sich die Renovierung über mehrere Jahre hinzog.

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Vielen Hausbesitzer wollen sich mit der eignen Immobilie für das Alter absichern. Doch lohnt sich diese Anlageform überhaupt? Tipps und Informationen rund um die Immobilie als Altersvorsorge gibt das meineimmobilie.de - Dossier.
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Es gibt zahlreiche Situationen, in denen Immobilieneigentümer, -nutzer und -interessenten eine Antwort auf die Frage benötigen, was ihre Immobilie eigentlich wert ist. Dies kann zum Beispiel bei einem Erwerb, einer Veräußerung, einer Beleihung, einer Ehescheidung und einer Erbauseinandersetzung der Fall sein.

Wenn der Vermieter mit im Haus wohnt, darf er dem Mieter in manchen Fällen ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt allerdings nur in Zweifamilienhäusern.

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Nicht alles, was ein Verkäufer beim ersten Gespräch über eine Immobilie erzählt, muss der Wahrheit entsprechen. Deshalb ist es sinnvoll, ein Haus oder eine Wohnung vor Unterzeichnung des Vertrags genau unter die Lupe zu nehmen und eine Immobilienbewertung durchzuführen.

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Wer seine Eigentumswohnung vermietet, wird deshalb nicht unbedingt reich. Auf den Eigentümer kommen monatlich laufende Kosten zu, die er nur zum Teil auf den Mieter umlegen kann.

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Ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht räumen viele Eheleute ihrem Partner lebenslang ein. Entweder als Schenkung zu Lebzeiten. Oder, noch verbreiteter, als Nachlass im Rahmen ihres Testaments. Eine kluge Lösung: Dann können die erbenden Kinder den Partner nicht einfach aus dem Haus vertreiben. Und in vielen Fällen lässt sich dadurch Erbschaftsteuer sparen. Das heißt aber nicht, dass Nießbrauch und Wohnrecht steuerlich gesehen einfach ignoriert würden. Vielmehr werden sie als gegebenenfalls steuerpflichtige Schenkung oder steuerpflichtiges Erbe eingestuft. Wenn Sie schon immer mal wissen wollten, wie Nießbrauch und Wohnrecht steuerlich behandelt werden und was rechtlich gesehen der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist: Hier finden Sie die Antwort.

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Topstory: Die Zinsen sind niedrig, die Immobilie darüber hinaus wieder gefragt: Es ist also der richtige Zeitpunkt für den Immobilienkauf. Allerdings schützt die generelle Marktlage nicht vor falschen Entscheidungen. Denn die Tücke liegt im Detail.

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Wer im Ausland eine Immobilie kaufen will, muss sich vorab noch genauer informieren als bei einem Erwerb in Deutschland. Die Gesetze sind in jedem Land unterschiedlich, die Steuern werden anders bezeichnet oder es bestehen Pflichtversicherungen, die es in Deutschland so nicht gibt. Oft kommt für den Käufer noch die Sprachbarriere hinzu.

Der Kauf einer Eigentumswohnung sollte mindestens genauso gut überlegt sein wie der Hauskauf. Denn bei der Eigentumswohnung ist der Käufer an Bestimmungen und Regeln der Eigentümergemeinschaft gebunden. Deshalb sollte er im Vorfeld möglichst viele Informationen zu der Wohnung sammeln und Einsicht in wichtige Dokumente nehmen.

Die Berechnung der Hauskosten beim Kauf einer Immobilie ist vergleichsweise einfach. Aber auch vermeintliche Bagatellbeträge summieren sich schnell zu hohen Summen. 1,5 Prozent klingt zunächst nicht nach besonders viel Geld, doch anders sieht das bei einer Bezugsgröße im sechsstelligen Bereich aus. Tipps rund um die Hauskosten.

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Ist das Wunschobjekt gefunden, muss sich der künftige Eigentümer mit den Formalitäten des Kaufs beschäftigen. Die Übertragung des Wohnungseigentums setzt, wie die Übertragung eines Grundstücks, den Abschluss eines Kaufvertrags und die Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch voraus.