Wohnfläche

Geht es darum, wie eine Wohnung richtig ausgemessen wird bzw. ob eine Wohnflächenabweichung vorliegt, wird meistens nach der seit 01.01.2004 geltende Wohnflächenverordnung für preisgebundenen Wohnraum gilt. Dabei dürfen die Grundflächen aller in der Wohnung liegenden Räume, die mindestens 2 m hoch sind, mitgerechnet werden. Balkone, Loggien, Terrassen und Wintergärten dürfen maximal bis zur Hälfte, grundsätzlich aber nur bis zu einem Viertel. Zubehörräume wie Keller, Dachboden und Garagen zählen gar nicht mit. Ebenso Räume, die niedriger als 1 m sind.
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"Jede 2. Betriebskosten-Abrechnung ist falsch!", behauptet jedenfalls der deutsche Mieterbund. Die 7 häufigsten Fehler in Betriebskosten-Abrechnungen und wie Sie diese vermeiden können, erklärt Ihnen Heidi Schnurr, Rechtsanwältin, Autorin und Chefredakteurin bei der Haufe Mediengruppe.

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Bei etwa zwei Dritteln aller vermieteten Wohnungen ist die Wohnfläche falsch berechnet und die im Mietvertrag eingetragene Quadratmeterzahl stimmt nicht mit der tatsächlichen überein. Demnach kassieren Vermieter mehr oder vielleicht auch weniger Miete, als ihnen zu steht.

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Topstory: Staatsanleihen sind riskant oder zu niedrig verzinst, die Aktienmärkte spielen auch eher Achterbahn. Und schon flüchten viele Anleger in das „Betongold“, die – vermeintlich – inflationssichere und konservative Form des Sparens. Das treibt auch die Preise für das Haus in die Höhe. Eine Blase droht aber bisher nach Einschätzung vieler Experten nicht.

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Topstory: Wenn der Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung schlampt, kann ihn das teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten Fall bleibt er auf seiner kompletten Nachforderung sitzen.

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Wenn Sie weder eine Staffel- noch eine Indexmiete in Ihrem Wohnungsmietvertrag vereinbart haben, müssen Sie sich dennoch nicht bis zum Mietvertragsende mit Ihrer einmal vereinbarten Miete zufriedengeben. Dafür sorgt das gesetzliche Mieterhöhungsrecht in § 558 ff. BGB.

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Ausbaufähige Häuser, stilvolle Fassadendämmung und gesundes Wohnen: Die Bau- und Wohntrends dieses Jahr drehen sich für Vermieter um geldschonende Bauweisen, energetische Maßnahmen und gesunde Baumaterialien.

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Ist das Wunschobjekt gefunden, muss sich der künftige Eigentümer mit den Formalitäten des Kaufs beschäftigen. Die Übertragung des Wohnungseigentums setzt, wie die Übertragung eines Grundstücks, den Abschluss eines Kaufvertrags und die Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch voraus.

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Immer wieder ein Streitfall zwischen Vermieter und Mieter ist die Betriebskostenabrechnung, die sogenannte "zweite Miete". Der Vermieter sollte sich hier im eigenen Interesse strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten. Tipps rund um die Betriebskostenabrechnung:

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Bei Zwangsversteigerungen können zum Teil wertvolle Immobilien unter den Hammer kommen. Auch Laien dürfen mitbieten, doch sie sollten gut vorbereitet sein. Denn nur wer sich wirklich auskennt, kann bei Zwangsversteigerungen ein Immobilienschnäppchen machen.

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Beim Kauf einer gebrauchten Wohnung sollten immer mögliche Risiken bezüglich des Zustands der Bausubstanz bedacht werden. Boden, Decken und Wände sowie Fenster, Türen und die Isolierung sollten den beim Kauf aktuellen technischen Anforderungen entsprechen.
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Ist Ihre Wohnung um 10 % kleiner als Sie im Mietvertrag stehen haben, darf der Mieter die Miete mindern und zwar exakt um den Prozentsatz, der der Wohnflächenabweichung entspricht.

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News: Immer wieder gibt es Mieter, die behaupten, dass die Fläche ihrer Wohnung nicht richtig berechnet wurde. Auch Vermieter sind verunsichert, wenn sie die Wohnfläche ihrer Immobilie angeben sollen. Wichtig ist es, die richtige Berechnungsgrundlage zu verwenden, sagt die DEKRA.

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Schimmel in der Mietwohnung, Baulärm vom Nachbargrundstück oder eine kalte Wohnung - all diese Mängel erlauben dem Mieter, die Miete zu mindern. Informationen und Tipps rund um die Mietminderung.

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Wenn es um das Berechnen der Wohnfläche geht, sind die Gerichte knallhart: Weicht die Wohnfläche um 10 % von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche ab, darf der Mieter mindern. Ob das auch gilt, wenn Sie vorsichtshalber vor die Wohnfläche noch ein "ca." gesetzt haben, zeigt dieses neue BGH-Urteil.

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Wenn der Mieter sich durch Baustellenlärm auf dem Nachbargrundstück gestört fühlt oder die Heizung in der Wohnung nicht mehr funktioniert, kann er unter Umständen seinen Mietzins mindern. Abhängig ist das von den vertraglichen Vereinbarungen über das Mietverhältnis.

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"Ein Milliardengeschenk für Vermieter!", so nannte der Mieterbund dieses neue BGH-Urteil zur Wohnfläche. Was tatsächlich dahinter steckt und worüber sich Vermieter bei ihrer nächsten Mieterhöhung freuen können, lesen Sie jetzt auf meineimmobilie.de.

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Terrasse, Balkon, Loggia: Alles zählt neuerdings bei der Wohnflächenberechnung mit. Streitig ist nach wie vor nur, bis zu welcher Größe. Gesetz und Gerichte sprechen von einem Viertel bis zur Hälfte der Wohnfläche. Was der BGH in dieser "Gretchenfrage" entschieden hat, jetzt auf meineimmobilie.de

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Ein paar fehlender Zentimeter - das kann doch nicht so schlimm sein. Ist es aber, wie dieses neue BGH-Urteil zeigt, denn der Vermieter war ganz schnell seinen Mieter los und die überzahlte Miete musste er ihm obendrein noch zurückzahlen. Um wie viel sich der Vermieter verrechnet hatte, lesen Sie hier