Winterdienst
Schnee schippen und Streugut streuen wird durch kommunale Satzungen auf den Vermieter übertragen. Doch den Winterdienst können Vermieter über die Verkehrssicherungspflicht-Klausel im Mietvertrag oder in der Hausordnung auf die Mieter umwälzen. Alternativ kann ein professioneller Winterdienst oder ein Hausmeister für die Winterarbeit vom Vermieter beauftragt werden.

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