Zwei-Konten-Modell
Oft wird empfohlen, für eine vermietete Immobilie 2 getrennte Konten (ohne bankinterne Saldenverrechnung) einzurichten (sog. Zwei-Konten-Modell). Was Sie tun müssen, damit das Finanzamt Ihr Zwei-Konten-Modell anerkennt, ist Folgendes: Lassen Sie auf das eine Konto Ihre Mieteinnahmen (und evtl. auch Ihr Gehalt) fließen und bezahlen Sie von dem anderen Konto nur die Kosten für das Mietobjekt.
Die Schuldzinsen für das Ausgabenkonto sind in voller Höhe Werbungskosten (BFH-Beschluss v. 8.12.1997, BStBl. 1998 II, S. 159).
Das Modell ist allerdings nur etwas für diejenigen, die ihr privates Girokonto regelmäßig überziehen. Für diesen privaten Sollsaldo müssten Sie Schuldzinsen zahlen, die steuerlich eigentlich nicht abziehbar sind.
Können Sie aber die roten Zahlen mit Ihren Mieteinnahmen verrechnen, müssen Sie für Ihr privates Girokonto keine Schuldzinsen zahlen. Dafür fallen aber auf Ihrem anderen Konto Schuldzinsen für das Mietobjekt an. Die dürfen Sie als Werbungskosten bei der Anlage V von der Steuer absetzen.