Umbaukosten
Je nachdem, ob Sie durch den Umbau Ihres Mietshauses oder Ihrer vermieteten Eigentumswohnung etwas Neues schaffen oder nur etwas bereits Vorhandenes instand setzen, entscheidet sich, was Sie von der Steuer absetzen dürfen:
Entsteht etwas Neues, fallen die Kosten dafür unter die Herstellungsaufwendungen. Das bedeutet: Die dürfen Sie nur linear abschreiben. Kosten, die Ihnen für Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen entstehen, gehören zu den Erhaltungsaufwendungen und sind somit als Werbungskosten abzugsfähig.