Schätzkosten
Schätzkosten, um den Beleihungswert festzustellen, zählen zu den absetzbaren Finanzierungskosten. Wird dagegen die Immobilie geschätzt, um den Kaufpreis zu überprüfen, zählen die Ausgaben zu den abschreibbaren Anschaffungskosten. Vorausgesetzt, das geschätzte Objekt kaufen Sie letztendlich auch.
Wichtig: Die Schätzkosten für ein nach der Besichtigung nicht erworbenes Objekt dürfen Sie sofort abziehen.