Renten und dauernde Lasten
Manchmal wird gerade unter Familienangehörigen ein Haus oder eine Eigentumswohnung gegen monatliche Zahlungen übertragen.
Der neue Eigentümer, der die Immobilie vermietet, darf bei Rentenzahlungen den Ertragsanteil als Werbungskosten abziehen, dauernde Lasten in voller Höhe als Sonderausgaben.